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NUMERO 6 - 20/03/2019

 Kenntnis der nationalen Sprache und Bürgerschaft Gibt es noch Raum, um in Europa eine multikulturelle Bürgerschaft aufzubauen?

*With English version

In vielen europäischen Ländern gelten Gesetze, die, in Zusammenhang mit anderen Voraussetzungen und Einschränkungen, die Staatsangehörigkeit an einem befriedigenden Niveau der Kenntnis der nationalen Sprache und der nationalen Kultur anbinden. Wichtige soziale, politische, ökonomische Änderungen stehen dahinter: wenn man zwei Ursachen finden will, einerseits hat das mit der Globalisierung zu tun, andererseits hängt das  von der neuen Dimension Europas ab; einfach  gesagt, es gibt immer stärkere und größere Bewegungen nach Europa und innerhalb Europa. Die alten Nationalstaaten fühlen sich bedroht und die Unsicherheit steigt mit der ökonomischen Krise. In dieser Zusammenhang liegt die Hintergedanke dieser sprachlichen Regelung darin, dass eine bessere und sicherere Integration nur möglich ist, wenn der Ausländer die lokale Sprache und die lokale Kultur kennt (die sogenannte ius culturae). In den letzteren Zeit, schon am Beginn dieses Jahrhunderts, aufgrund von Sicherheitsbedürfnisse, die durch eine massive Immigration entstanden sind, haben die nationalen Gesetze sprachliche Bedingungen für die Erwerbung der Staatsangehörigkeit eingeführt oder erschwert (vgl., unter anderen, Belgien 2012, Frankreich 2012, Deutschland 2007, Estonian 2012, Griechenland 2010, Großbritannien 2005, Ireland 2005, Italien 2018, Latvia 2002, Niederland 2006, Österreich 2017, Poland 2009, Portugal 2006, Schweden 2011, Spanien 2002, Ungarn 2011)... (segue)



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